Informationen zur Corona- Pandemie im Sport

- seit dem 28. April  -



Sportveranstaltungen

Maskenpflicht im Innenbereich

(wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann)


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Selbsttest Dokumentation
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Für den Sportbetrieb gilt vom 14.04.2022 - 27.04.2022:

[Auszug aus der Corona- Verordnung MV]

Der Sportbetrieb wird wie folgt unterschieden:

- Vereinsbasierter Sportbetrieb (im Innen- und Außenbereich)  [Anlage 21]

- nicht vereinsbasierter Sportbetrieb im Freien

- nicht vereinsbasierter Sportbetrieb in Innenräumen


Sportveranstaltungen im Außenbereich

Sportveranstaltungen [Anlage 44]:

Die 3G- Regelung ist aufgehoben!

Zuschauer sind möglich.      

Erstellen eines ortsbezogenen Hygienekonzeptes! Dieses ist auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorzulegen.


Sportveranstaltungen im Innenbereich

Sportveranstaltungen [Anlage 44]:

Die 3G- Regelung ist aufgehoben!

 

Zuschauer sind möglich. Es gilt Maskenpflicht; außer bei einem Abstand von 1,50 Metern! Für Trainer sowie Schieds- und Kampfrichter wird das Tragen einer Maske empfohlen.

 

Erstellen eines ortsbezogenen Hygienekonzeptes! Dieses ist auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorzulegen.

 

Speisen & Getränke: Verzehr nur an ausgewiesenen Sitzplatz möglich.


Das Nutzen von Duschen und Umkleideräumen ist möglich. Hierbei ist die Handhabung bei den jeweiligen Kommunen zu erfragen. Es ist noch immer die Abstandsregelung von 1,50 m - 2,00 m zu beachten!

 


Mehrtägige Ferienfreizeiten (§4 Corona-LVO MV)

Testpflicht für alle Teilnehmer am Anreisetag!


Mitgliederversammlungen

- 2G- Regelung optional möglich


Es gelten weiter die Einhaltung der Hygienekonzepte.


DOKUMENTE & FORMULARE



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Umgang mit Schnell-/Selbsttests
Auszug MV Corona Verordn. §1a.pdf
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